Fachärztin für Arbeitsmedizin
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Ärztin
Medizinische
Fachangestellte
Medizinische
Fachangestellte
Krankenschwester
Werner von Siemens, 1880
Wert-
schätzung
Motivierte
Mitarbeiter
Senkung
des Kranken-
standes
Verbesserung
der Arbeits-
bedingungen
Steigerung
der Lebens-
qualität
Erhöhung
der Leistungs-
bereitschaft
Erhöhung der
Mitarbeiter-
loyalität
Zufrieden-
heit
Vertrauen
Gesunde
Mitarbeiter
Sie wünschen sich für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter eine professionelle arbeitsmedizinische Versorgung durch einen zuverlässigen, festen Ansprechpartner, der immer vor Ort ist?
Informieren Sie sich auf dieser Seite, wie wir gemeinsam dazu beitragen können, dass Ihre Mitarbeiter gesund und geschützt bleiben.
Ich biete Ihnen umfassende Fachkompetenz und eine langjährige Berufserfahrung aus meiner Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen und internationalen Konzernen. Im Sinne einer ganzheitlichen arbeitsmedizinischen Betreuung kooperiere ich zudem mit ausgewiesenen Experten aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsmanagement und Business-Coaching. Immer dann, wenn die Gesundheit des Mitarbeiters so noch besser gefördert, die Qualität der Arbeit weiter verfeinert, die Produktivität Ihres Unternehmens im besten Sinne erhöht werden kann.
Sprechen Sie mich an.
Dr. med. Sabine Sicha
Informieren Sie sich im Folgenden gerne über die Leistungen meiner Praxis.
In meinen Praxisräumen biete ich Ihnen umfangreiche Diagnostik unter Einsatz modernster Technik:
• Vollständige Laboruntersuchungen
• Sehtest
• Perimetrie (Gesichtsfeldprüfung)
• Audiometrie (Hörtest)
• Lungenfunktionstest
• EKG
• Ergometrie (Belastungs-EKG)
• Psychometrischer Leistungstest
Alle Untersuchungen können gerne auf Wunsch auch in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden.
Ich biete Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum im Bereich der Arbeitsmedizin an:
Die Grundlage für eine arbeitsmedizinische Betreuung bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V2) der einzelnen Berufsgenossenschaften. (mehr…)
• Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
• Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
• Durchführung von regelmäßigen Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
• Unterstützung
• bei Unterweisungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz
• bei der Organisation der ersten Hilfe im Betrieb
• bei der Erstellung von Dokumenten und Erfüllung von Meldepflichten
• nach Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertung,
• beim Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
• Beratung
• zu Rechtsgrundlagen
• bei Fragen zur Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Arbeitshygiene und Umweltmedizin
Ich biete Ihnen das gesamte Spektrum der arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) an.
Diese sind:
Pflicht- und Angebotsvorsorgen sind Vorsorgeuntersuchungen, die bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen vom Arbeitgeber veranlasst bzw. angeboten werden müssen, z.B. bei Tätigkeiten
• mit biologischen Arbeitsstoffen (früher G42)
• mit Lärmexposition (früher G20)
• an Bildschirmgeräten (früher G37)
Wunschvorsorgen sind Vorsorgeuntersuchungen, die auf Wunsch des Arbeitnehmers, bei gesundheitlich gefährdend empfundenen Tätigkeiten zu ermöglichen sind, z.B. bei Nachtarbeit.
Der Arbeitgeber darf, aufgrund seiner Fürsorgepflicht, seine Mitarbeiter nur dann einsetzen, nachdem er sich von deren Eignung überzeugt hat.
Eignungsuntersuchungen werden beispielsweise bei folgenden Tätigkeiten durchgeführt:
• Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25)
• Arbeiten mit Absturzgefahr (G41)
Einstellungsuntersuchungen werden auf Veranlassung des Arbeitgebers vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses durchgeführt. Sie sind ein wichtiger Teil der Gesundheitsfürsorge am Arbeitsplatz.
Einstellungsuntersuchungen befassen sich insbesondere mit Fragen
• zur gesundheitlichen Eignung für die angestrebte Tätigkeit,
• zur Gefährdung von anderen Mitarbeitern oder Kunden
• zu gesundheitlichen Faktoren, die zur Arbeitsunfähigkeit führen könnten
Untersuchungen nach
• Jugendarbeitsschutzgesetz
• Mutterschutzgesetz
• Feuerwehrdienstvorschrift 7 (Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr (G26.3)
• Arbeitszeitgesetz (Nachtarbeiter bzw. Schichtarbeiter mit Nachtarbeit)
• Röntgen- und Strahlenschutzverordnung (RöV, StrlSchV)
• Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (siehe Verkehrsmedizin)
• Mitwirkung bei der betrieblichen Wiedereingliederung länger erkrankter Mitarbeiter (BEM)
• Aktionen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF)
• Mitwirkung beim betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
• Begutachtung bei arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten einschließlich Maßnahmen zur Umgestaltung der Arbeitsplätze oder zu Fragen des Arbeitsplatzwechsels
• Impfberatung und Durchführung von Impfungen bei Gefährdungen im Betrieb und im Rahmen der reisemedizinischen Beratung
• Sehtest
• Perimetrie (Gesichtsfeldprüfung)
• Audiometrie (Hörtest)
• Lungenfunktionstest
• EKG
• Ergometrie (Belastungs-EKG)
• Laboruntersuchungen
• Psychometrischer Leistungstest
Ich biete Ihnen sämtliche Untersuchungen gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) an.
Für die Erteilung bzw. Verlängerung eines Führerscheins sind, je nach Klassen, verschiedene Untersuchungen notwendig:
• Ärztliche körperliche Untersuchung
nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, Anlage 5.1)
• Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, Anlage 6.2)
• Psychometrischer Leistungstest (Reaktionstest)
nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, Anlage 5.2)
PKW-Fahrer der Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1 E benötigen:
• Sehtestbescheinigung (§ 12 FeV bzw. Anlage 6.1 oder 6.2 FeV)
LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C, CE benötigen als Erstbewerber
sowie ab dem 47. Lebensjahr alle 5 Jahre:
• Ärztliche körperliche Untersuchung (FeV, Anlage 5.1)
• Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (FeV, Anlage 6.2)
Taxifahrer und Busfahrer der Führerscheinklassen D, DE benötigen alle 5 Jahre:
• Ärztliche körperliche Untersuchung (FeV, Anlage 5.1)
• Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (FeV, Anlage 6.2)
Darüber hinaus ist ein Psychometrischer Leistungstest
gemäß FeV, Anlage 5.2 erforderlich für:
• Erst-Bewerber für Taxi- und Busführerschein
• Inhaber der Fahrerlaubnisklasse D (Busführerschein, KOM) ab dem 47. Lebensjahr
• Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi (FzF)
ab dem 57. Lebensjahr
Die erforderlichen Untersuchungen werden an einem Termin durchgeführt.
Sie erhalten die erforderlichen Bescheinigungen sofort nach Abschluss der Untersuchung.
• Untersuchungen werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung eines Termins durchgeführt.
• Für die Terminvereinbarung nutzen Sie bitte direkt unser unkompliziertes digitales Termin-Formular.
• Bitte erscheinen Sie zum vereinbarten Termin pünktlich und ausgeruht.
• Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Untersuchungen eine Urinprobe notwendig ist
• Bei chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, Herzerkrankungen, neurologische Erkrankungen) benötige ich die Bestätigung der Eignung durch Ihren Hausarzt bzw. Ihren behandelnden Facharzt.
• Die anfallenden Kosten werden vor der Untersuchung bar erhoben.
• Eine Kreditkarten- bzw.
EC-Kartenzahlung ist nicht möglich.
Preisliste hier klicken
Untersuchung für LKW-Fahrer (Besitzer der Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1E)
Erstbewerber und ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre
Umfang der Untersuchung: Ärztliche körperliche Untersuchung,
Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Kosten: 170 €
Untersuchung für Busfahrer (Besitzer der Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1E)
Erstantragsteller
Umfang der Untersuchung: Ärztliche körperliche Untersuchung,
Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, Psychometrischer Leistungstest
Kosten: 225 €
Alle 5 Jahre
Umfang der Untersuchung: Ärztliche körperliche Untersuchung,
Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Kosten: 170 €
Ab dem 50. Lebensjahr
Umfang der Untersuchung: Ärztliche körperliche Untersuchung,
Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, Psychometrischer Leistungstest
Kosten: 225 €
Untersuchung für Taxifahrer
Erstantragsteller
Umfang der Untersuchung: Ärztliche körperliche Untersuchung,
Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, Psychometrischer Leistungstest
Kosten: 225 €
Alle 5 Jahre
Umfang der Untersuchung: Ärztliche körperliche Untersuchung,
Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Kosten: 170 €
Ab dem 60. Lebensjahr
Umfang der Untersuchung: Ärztliche körperliche Untersuchung,
Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, Psychometrischer Leistungstest
Kosten: 225 €
(Alle Preise zzgl. Mwst.)
Für private und berufliche Reisen oder Arbeitsaufenthalt im Ausland biete ich Ihnen an:
• Reisemedizinische Beratung unter Berücksichtigung individueller Gesundheitsrisiken und Vorerkrankungen
• Untersuchung nach ArbMedVV „Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen“
• Nachuntersuchungen nach Rückkehr von längeren Auslandsaufenthalten
• Aktuelle reisemedizinische Länderinformation
• Reisemedizinische Impfungen
• Beratung zur Malariaprophylaxe
• Beratung zu Thromboseprophylaxe
• Beratung bei der Erstellung einer Reiseapotheke
Für eine reisemedizinische Beratung bitte ich Sie um eine frühzeitige Terminvereinbarung in meiner Praxis.
Bringen Sie bitte hierzu mit:
• Ihren Impfpass
• Alle Medikamente
• Die genauen Reisedaten
• Die genaue Reiseroute
Die Impfberatung ist eine privatärztliche Leistung. Informationen hinsichtlich einer
eventuellen Kostenübernahme seitens der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen
können Sie u. a. auf folgender Internetseite: www.crm.de/krankenkassen erhalten.
Ahornweg 4
35415 Pohlheim
Telefon: 06404 69 56 333
E-Mail: arbeitsmedizin@dr-sicha.de